Wichtige Informationen zu Fehlzeiten und Freistellungen haben wir für Sie zusammengefasst und bitten um Beachtung.

Fernbleiben bei Krankheit oder sonstigen unvorhergesehenen Gründen
  1. Information der Klassenleitung per WebUntis bis 8.00 Uhr am ersten Tag des Fernbleibens (alternativ: E-Mail an Klassenleitung, Anruf im Sekretariat)
  2. Bei längerem Fernbleiben: Spätestens am dritten Tag die Klassenleitung über die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens informieren.
  3. Spätestens bei Rückkehr in die Schule: zusätzlich eigenhändig unterschriebene Erklärung der Erziehungsberechtigten in Papierform abgeben, auf der Dauer des Fernbleibens sowie Grund angegeben sind. Bitte nutzen Sie dafür unseren Vordruck.

AV Schulbesuchspflicht: „Wird eine der drei Pflichten (…) nicht erfüllt, gilt das Fehlen als unentschuldigt(…)“.


Abmeldungen im Laufe des Unterrichtstages
  1. Sekretariat kontaktiert Erziehungsberechtigte telefonisch
  2. Eltern entscheiden, ob das Kind die Schule verlassen darf
  3. Erst nach dem persönlichen Gespräch der Erziehungsberechtigten mit dem Sekretariat darf die Schule verlassen werden!

Verspätungen

Ab der dritten Verspätung pro Schulhalbjahr zählt jede Verspätung als unentschuldigte Fehlstunde, es sei denn, die Verspätung beruht auf glaubhaft gemachten, nicht selbst zu vertretenden Gründen.


Unentschuldigte Fehlzeiten
  • Sechs unentschuldigte Fehlstunden gelten als ein unentschuldigter Schultag.
  • Bei fünf unentschuldigten Schultagen in einem Schulhalbjahr wird dem zuständigen Schulamt eine Schulversäumnisanzeige übersendet.

Beurlaubungen vom Unterricht aus wichtigem Grund

Grundsätzlich sind keine Beurlaubungen unmittelbar vor oder im Anschluss an die Ferien möglich! Für Freistellungsanträge an Tagen, die nicht vor oder nach den Ferien liegen, gilt:

  • Vorheriger schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten unter Angabe des Grundes (z.B. Facharztermin) mit Nachweis durch entsprechende Unterlagen einreichen.
  • Bis zu drei Unterrichtstagen kann eine Freistellung durch die Klassenleitungen erfolgen. Anträge sind mindestens fünf Unterrichtstage vorher einzureichen.
  • Für mehr als drei Unterrichtstage kann eine Beurlaubung nur durch die Schulleitung erfolgen. Anträge sind mindestens zehn Unterrichtstage vorher einzureichen.