Folgende Regelung zum Gebrauch von elektronischen Medien wurde in der Gesamt- und in der Schulkonferenz beschlossen:

An der Wilma-Rudolph-Oberschule sind elektronische Medien, Computer, Tablets und das Internet wichtige Werkzeuge im Schulalltag. Kleine elektronische Kommunikationsgeräte wie insb. Smartphones oder Unterhaltungsmedien und deren Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches u. ä.) sind hierfür jedoch nicht erforderlich.

Nutzung von Tablets und Laptops
In den Jahrgängen 7 bis 10 (Mittelstufe) entscheidet die Lehrkraft über die unterrichtsbezogene oder individuelle Nutzung privater, digitaler Endgeräte wie Tablets oder Laptops (und bei Bedarf von Smartphones im Unterricht). In den Jahrgängen 11 bis 13 ist die Nutzung privater Tablets und Laptops im Unterricht grundsätzlich zulässig. Es ist der unterrichtenden Lehrkraft überlassen, bei einzelnen Aufgabenstellungen diese Nutzung nicht zuzulassen.

Benutzung von Smartphones
Zur Förderung des sozialen Miteinanders und der Fokussierung auf den Unterricht ist Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Smartphones samt Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches etc.) in allen Schulgebäuden und auf dem Sportplatz als Fachraum untersagt. Die Geräte dürfen nicht hör-und sichtbar sowie nutzbar sein und sind z. B. in der Schultasche, im Spind oder einem „Klassentresor“ zu verstauen. Im Oberstufenraum ist für Schülerinnen und Schülern des 12. und 13. Jahrgangs die lautlose Nutzung eines Smartphones ausschließlich für schulische Zwecke zulässig. Ausnahmen können insbesondere für den Einsatz im Unterricht, bei Exkursionen oder in besonderen Räumen von den jeweils zuständigen Lehrkräften gewährt werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung muss das Gerät sofort abgegeben werden (Hausrecht der Schule). Die Schülerin/der Schüler erhält es im Sekretariat soweit schulorganisatorisch möglich am Ende des Unterrichtstages zurück. Bei einem wiederholten Verstoß kann das Smartphone erst am nächsten Werktag wieder im Sekretariat abgeholt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Herausgabe in diesem Fall ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

Achtung: Für diese schulweite Regelung ist unerheblich, ob das Gerät bei wiederholten Verstößen an verschiedenen Tagen von unterschiedlichen Lehrkräften eingezogen wurde. Da Lehrkräfte im Einzelfall nicht unbedingt wissen, ob das von ihnen eingezogene Gerät das erste Mal oder bereits zuvor im Sekretariat "landet", gilt: "schulweite Zählung" der individuellen Verstöße.

Um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, die Regeln zu erinnern und zu respektieren, erhalten sie nach der ersten Rückgabe eines Geräts zum Schultages-Ende den deutlichen Hinweis, dass beim nächsten Verstoß die Aushändigung des Geräts nur noch an Erziehungsberechtigte erfolgt. In Ausnahmefällen, etwa bei inkompatiblen Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern werden pragmatische Lösungen gefunden, die Rückgabe anders zu regeln (jedoch nicht vor dem nächsten Schultag!).

Kontakt

Wilma-Rudolph-Oberschule
Am Hegewinkel 2a
14169 Berlin

Tel: (030) 90299-6464/-6794
Fax: (030) 90299-6766
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