Schule:

Wilma-Rudolph-Oberschule Berlin (06K02)
Integrierte Sekundarschule mit gymnasialer Oberstufe

Leitung
und  verantwortlich im Sinne der DSGVO und des § 55 RStV:

OStD'in Birgit Hinrichsen, Schulleiterin
StelDirISS Torsten Schreiter, stellv. Schulleiter
Am Hegewinkel 2a
14169 Berlin

Tel: (030) 90299-6464/-6794
Fax: (030) 90299-6766
E-Mail:

Schul- und Rechtsträger:

Land Berlin
Vertreten durch:
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Abteilung Bildung, Kultur, Sport und Soziales
Bezirksstadtrat Frank Mückisch
Hanna-Renate-Laurien-Platz 1
12247 Berlin
Tel: (030) 90299-5000
Fax: (030) 90299-1443
E-Mail:

   
Datenschutzerklärung:

Für die Datenverarbeitung unterscheiden wir folgende Personengruppen

  • Schülerinnen und Schüler,
  • Erziehungsberechtigte,
  • schulisches Personal und
  • externe Personen.

Die Daten sind in unserem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erfasst. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung (s.o.) oder die für den Datenschutz beauftragte Person (s.u.).

 

Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf der Grundlage von § 64 Berliner Schulgesetzes (SchulG). Danach dürfen die Schulen personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern, ihren Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und sonstigen schulischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verarbeiten, soweit dies zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen schulbezogenen Aufgaben erforderlich ist. Um welche Daten es sich konkret handelt, wird insbesondere in §§ 2 bis 8 Schuldatenverordnung festgelegt. 

Personenbezogene Daten, die nicht unter diese Reglungen fallen, erheben und verarbeiten wir nur mit Ihrer schriftlichen Einwilligung, wie beispielsweise Ihre E-Mail-Adresse oder das Aufnehmen und Verwenden von Fotos und Videos.

 

Zweck der Datenverarbeitung

Die Datenverarbeitung ist zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule gemäß §§ 1 und 3 SchulG erforderlich. Zweck der Datenverarbeitung ist insbesondere die Verwaltung der Schüler- und Leistungsdaten, die Unterrichtsplanung und -gestaltung, das Erstellen von Zeugnissen, Förderplänen und Gutachten, Statistiken, die Überwachung der Schulpflicht, die Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten, Treffen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie die Evaluation und Qualitätsentwicklung.

Die Erhebung der Staatsangehörigkeit, des Geburtslandes sowie bei nichtdeutschem Geburtsland das Jahr des Zuzuges nach Deutschland erfolgt auf Beschluss der Kultusministerkonferenz und dient statistischen Auswertungen. Die Merkmale „nichtdeutsche Herkunftssprache“ und „Kommunikationssprache in der Familie“ werden zur Berechnung der Personalausstattung der Schule verwendet.

 

Empfänger von personenbezogenen Daten

Innerhalb der Schule sind Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule und unseres Kooperationspartners, Mittelhof e.V., Empfänger von personenbezogenen Daten. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben.

Im Rahmen einer gesetzlichen Befugnis übermitteln wir regelmäßig Daten an die für Bildung zuständige Senatsverwaltung für statistische Zwecke, an die Schulaufsicht zur Aufgabenerfüllung, an das Schulamt im Rahmen der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern und zur Überwachung der Schulpflicht, an die aufnehmende Schule bei Schulwechsel, an das Jugendamt und an das Schulpsychologische und inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentrum (SiBuZ) zur Klärung der Frage zum sonderpädagogischen Förderbedarf oder bei Beratungsbedarf der Schule.

 

Dauer der Speicherung

Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Schuldatenverordnung (§ 11 Aufbewahrungsfristen). So bewahren wir Kopien der Abgangs- und Abschlusszeugnisse bzw. Unterlagen zum Nachweis der Schulpflicht 50 Jahre auf; Prüfungsunterlagen zehn Jahre; Kurs- und Anwesenheitsnachweise in der gymnasialen Oberstufe fünf Jahre; Schülerbögen werden zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin bzw. der Schüler die Berliner Schule verlassen hat, vernichtet, sofern die allgemeinbildende Schule mindestens 10 Jahre lang besucht worden ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.egovschool-berlin.de/datenschutzbriefe à 9. Anlage Nr. 1.

Personenbezogene Daten, die Lehrkräfte mit Genehmigung der Schulleitung auf privateigenen Geräten verarbeiten, werden entsprechend der Schuldatenverordnung gelöscht, spätestens ein Jahr nachdem die Schülerin oder der Schüler von der Lehrkraft nicht mehr unterrichtet wird.

 

Ihre Rechte als betroffene Person

  1. Sie können formlos Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir über Sie zu welchen Zwecken verarbeiten. Erziehungsberechtigte haben Auskunftsrechte über die Datenverarbeitung ihrer Kinder.
  2. Sie können die Berichtigung fehlerhafter Angaben verlangen.
  3. Sie können eine Einwilligung für die Verarbeitung personenbezogener Daten wider-rufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle des Widerrufs werden entsprechende Daten zukünftig nicht mehr durch uns genutzt und unverzüglich aus unserem Datenbestand gelöscht.
  4. Sie haben das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde (Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Friedrichstr. 219, 10969 Berlin, E-Mail: ) zu wenden.

 

Weitergehende Informationen:

  • Schulgesetz des Landes Berlin und Schuldatenverordnung: www.berlin.de/sen/bildung/schule/rechtsvorschriften
  • Hinweise zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung auf der Seite der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: www.datenschutz-berlin.de

Datenschutzbeauftragte

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Datenschutzbeauftragte 04/06 I DSB
Waldschulallee 29-31
14055 Berlin
Tel.: 0151/16250223
E-Mail:

 

Kann Ihr Kind nicht in die Schule, müssen Sie es am ersten Abwesenheitstag - bitte möglichst bis zum Unterrichtsbeginn - krank melden. Bitte nennen Sie dabei einen Grund und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Für die Krankmeldung haben Sie drei Möglichkeiten:

Bitte entlasten Sie unsere Sekretärinnen und wählen Sie einen elektronischen Weg, vorzugsweise WebUntis. WebUntis ist der effizienteste Weg der Krankmeldung, weil die Fehlzeit direkt im Anwesenheitssystem vermerkt wird. Anrufe, die im Sekretariat eingehen, werden natürlich weiterhin entgegengenommen.

Nachträgliche Entschuldigung (Vordruck) weiterhin schriftlich

Von der Krank- oder Abwesenheitsmeldung zu unterscheiden ist die - nachträgliche - Entschuldigung. Sie ist weiterhin - wie bisher - von einer/einem Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschrieben einzureichen. Die Entschuldigung muss eine sachbezogene Erläuterung (z. B. Krankheit) enthalten. Sie wird i.d.R. am Tag der Rückkehr des Kindes in die Schule bei der Klassenleitung abgegeben. Nutzen Sie unseren Vordruck!

 

Krankmeldungen über WebUntis

Krankmeldung über WebUntisErziehungsberechtigte können ihr Kind mit Hilfe Ihres WebUntis-Eltern-Accounts mit ein paar Klicks krank melden.

Nach der Anmeldung wählen Sie links "Abwesenheit melden", passen Datum und ggf. Uhrzeit an (16:35 Uhr bei ganzem Tag), nennen den Grund (z. B. Krankheit) als Anmerkung und speichern.

 

Krankmeldungen per E-Mail

Für Krankmeldungen existieren zentrale E-Mail-Adressen:

  • Jahrgang 7: Bitte WebUntis nutzen. Wer über WebUntis nicht krankmelden kann, schreibt der jeweiligen Klassenleitung
  • Jahrgang 8: Bitte WebUntis nutzen. Wer über WebUntis nicht krankmelden kann, schreibt der jeweiligen Klassenleitung
  • Jahrgang 9:
  • Jahrgang 10:
  • Jahrgang 11:

Bereits im Betreff bitte unbedingt Name und Klasse nennen, um die Zuordnung zu erleichtern.

In vielen Fluren der Schule stehen zahlreiche Schließfächer unterschiedlicher Größe, die angemietet werden können. Nicht benötigte Jacken, Hefter, Bücher oder anderes Unterrichtsmaterial, das meist nur in der Schule genutzt wird, können dort sicher verschlossen und müssen nicht mehr über den ganzen Schultag getragen werden.

Insbesondere für Wertsachen ist ein Schließfach ein guter Aufbewahrungsort, da der Inhalt evtl. über eine private Hausratversicherung versichert ist.

Vertrags- und Ansprechpartnerin bzgl. der Schließfächer ist weder das Land Berlin oder die Wilma-Rudolph-Oberschule, sondern die Fa. AstraDirect.

Schließfach mieten

Folgende Regelung zum Gebrauch von elektronischen Medien wurde in der Gesamt- und in der Schulkonferenz beschlossen:

An der Wilma-Rudolph-Oberschule sind elektronische Medien, Computer, Tablets und das Internet wichtige Werkzeuge im Schulalltag. Kleine elektronische Kommunikationsgeräte wie insb. Smartphones oder Unterhaltungsmedien und deren Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches u. ä.) sind hierfür jedoch nicht erforderlich.

Nutzung von Tablets und Laptops
In den Jahrgängen 7 bis 10 (Mittelstufe) entscheidet die Lehrkraft über die unterrichtsbezogene oder individuelle Nutzung privater, digitaler Endgeräte wie Tablets oder Laptops (und bei Bedarf von Smartphones im Unterricht). In den Jahrgängen 11 bis 13 ist die Nutzung privater Tablets und Laptops im Unterricht grundsätzlich zulässig. Es ist der unterrichtenden Lehrkraft überlassen, bei einzelnen Aufgabenstellungen diese Nutzung nicht zuzulassen.

Benutzung von Smartphones
Zur Förderung des sozialen Miteinanders und der Fokussierung auf den Unterricht ist Schülerinnen und Schülern die Nutzung von Smartphones samt Zubehör (Kopfhörer, Smartwatches etc.) in allen Schulgebäuden und auf dem Sportplatz als Fachraum untersagt. Die Geräte dürfen nicht hör-und sichtbar sowie nutzbar sein und sind z. B. in der Schultasche, im Spind oder einem „Klassentresor“ zu verstauen. Im Oberstufenraum ist für Schülerinnen und Schülern des 12. und 13. Jahrgangs die lautlose Nutzung eines Smartphones ausschließlich für schulische Zwecke zulässig. Ausnahmen können insbesondere für den Einsatz im Unterricht, bei Exkursionen oder in besonderen Räumen von den jeweils zuständigen Lehrkräften gewährt werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung muss das Gerät sofort abgegeben werden (Hausrecht der Schule). Die Schülerin/der Schüler erhält es im Sekretariat soweit schulorganisatorisch möglich am Ende des Unterrichtstages zurück. Bei einem wiederholten Verstoß kann das Smartphone erst am nächsten Werktag wieder im Sekretariat abgeholt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Herausgabe in diesem Fall ausschließlich an die Erziehungsberechtigten.

Achtung: Für diese schulweite Regelung ist unerheblich, ob das Gerät bei wiederholten Verstößen an verschiedenen Tagen von unterschiedlichen Lehrkräften eingezogen wurde. Da Lehrkräfte im Einzelfall nicht unbedingt wissen, ob das von ihnen eingezogene Gerät das erste Mal oder bereits zuvor im Sekretariat "landet", gilt: "schulweite Zählung" der individuellen Verstöße.

Um den Schülerinnen und Schülern zu helfen, die Regeln zu erinnern und zu respektieren, erhalten sie nach der ersten Rückgabe eines Geräts zum Schultages-Ende den deutlichen Hinweis, dass beim nächsten Verstoß die Aushändigung des Geräts nur noch an Erziehungsberechtigte erfolgt. In Ausnahmefällen, etwa bei inkompatiblen Arbeitszeiten von berufstätigen Eltern werden pragmatische Lösungen gefunden, die Rückgabe anders zu regeln (jedoch nicht vor dem nächsten Schultag!).

Ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) oder ein Bundesfreiwilligendienst bietet jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten, sich einzusetzen und zu engagieren. Auch die Wilma-Rudolph-Oberschule bietet diese Möglichkeit des Engagements an. Die FSJ-Stelle für das Schuljahr 2022/23 ist aktuell noch nicht besetzt.

Kontakt

Wilma-Rudolph-Oberschule
Am Hegewinkel 2a
14169 Berlin

Tel: (030) 90299-6464/-6794
Fax: (030) 90299-6766
E-Mail:

Anmeldung

Please publish modules in offcanvas position.