Information zur Rückkehr aus Corona-Risikogebieten

Personen, die sich in den 14 Tagen vor ihrer Rückkehr in das Land Berlin zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich in Quarantäne zu begeben. Zudem ist das Gesundheitsamt des Wohnbezirks darüber zu informieren.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie empfiehlt daher, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren. Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis über keine Anhaltspunkte einer Corona-SARS-CoV-2-Infektion (nicht älter als 48 Stunden) vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden, sofern die Einstufung des Reiseziels als Risikogebiet bereits bei Antritt der Reise bestand.

Liste der Risikogebiete (RKI)

Kontakt

Wilma-Rudolph-Oberschule
Am Hegewinkel 2a
14169 Berlin

Tel: (030) 90299-6464/-6794
Fax: (030) 90299-6766
E-Mail:

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