Auch wer noch nicht 18 Jahre alt - und damit für die künftige Zusammensetzung des europäischen Parlaments noch nicht wahlberechtigt - ist, kann per Abstimmung bei den U18-Wahlen als ‚Wähler*in‘ seine politische Meinung kundtun, also zeigen, wie sie oder er bei den offiziellen Wahlen abstimmen würde: durch Teilnahme an den bundesweit parallel durchgeführten U18-Wahlen!
Auch bei den U18-Wahlen stehen alle Parteien der „echten Wahl“ zur Abstimmung. Eine Besonderheit: Es gibt öffentliche und nicht-öffentliche Wahllokale. In den öffentlichen Wahllokalen – zumeist in Jugendeinrichtungen – können alle Jugendlichen abstimmen, in den nicht-öffentlichen können lediglich die Jugendlichen an der Abstimmung teilnehmen, die zur Einrichtung gehören, also zum Beispiel Schüler*in der teilnehmenden Schule sind.
Die Wilma-Rudolph-Oberschule nimmt am 17. Mai 2019 als nicht-öffentliches Wahllokal an den U18-Wahlen teil. Das bedeutet: Es können hier nur Schüler*innen der Wilma abstimmen. Und zwar von 9-13 Uhr in Raum 102!
Informationen zur Wahl und zu den an den EP-Wahlen teilnehmenden Parteien und Kandidat*innen findet Ihr auf den U18-Infotafeln im Schulfoyer und unter u18.org/willkommen